Die Erdbestattung ist eine der traditionellsten Bestattungsarten. Man unterscheidet hier zwischen drei Grabarten - Wahlgräber, Reihengräber und Gemeinschaftsgräber (anonyme Erdbestattung).
Wahlgrab Sollen mehrere Familienmitglieder eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem zuständigen Friedhof ein oder mehrere Wahlgräber aussuchen. Zusätzlich können in einem Wahlgrab bis zu 6 Urnen bestattet werden.
Reihengrab Ein Reihengrab wird vom Friedhof zugeteilt - eine
individuelle Auswahl ist daher nicht möglich. In einem Reihengrab darf
jeweils nur eine Bestattung erfolgen. Ein Reihengrab ist im Normalfall
günstiger als ein Wahlgrab. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der
Ruhefrist nicht verlängert werden.
Gemeinschaftsgräber (anonyme Erdbestattung) Diese Bestattung findet
in einem nicht individuell gekennzeichneten Gräberfeld statt. Die
anonyme Beisetzung erfolgt wie bei jeder anderen Erdbestattung, jedoch
wird die Grabpflege von der jeweiligen Friedhofsverwaltung übernommen.
Die Ruhefrist bei einer Erdbestattung beträgt in der Regel 20 bis 35 Jahre, je nach Friedhof.